In den letzten Jahren haben sich die Impfempfehlungen geändert:
Sprechen Sie uns an und wir werden nach Abschätzung individueller Risiken einen
Impfplan mit Ihnen besprechen nach dem Motto einer ständigen Impfkommission:
„Mehr Tiere impfen, das einzelne Tier so häufig wie nötig!“
Auszüge aus dieser Leitlinie finden Sie wie folgt:
A. Impfempfehlung Hund
Core-Komponenten gegen:
HCC, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut
Grundimmunisierung
Als Grundimmunisierung von Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren.
8 Lebenswochen: HCC*), Leptospirose, Parvovirose**), Staupe
12 Lebenswochen: HCC*), Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut***)
16 Lebenswochen: HCC*), Parvovirose, Staupe, Tollwut****)
15 Lebensmonaten: HCC*), Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut
In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen in denselben Abständen.
Ab einem Alter von 12 Lebenswochen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von 3–4 Wochen, gefolgt von
einer weiteren Impfung nach 1 Jahr für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend.
Wiederholungsimpfungen
Wiederholungsimpfungen sind alle Impfungen, die nach abgeschlossener Grundimmunisierung erfolgen.
Leptospirose : Jährliche Wiederholungsimpfungen (in Endemiegebieten häufiger) sind zu empfehlen.
HCC, Parvovirose, Staupe: Wiederholungsimpfungen ab dem 2. Lebensjahr in dreijährigem Rhythmus sind nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausreichend.
Tollwut
In Deutschland gelten seit Änderung der Tollwutverordnung vom 20. 12. 2005 die in den Packungsbeilagen genannten Wiederholungsimpftermine. In der Regel 3-Jahresintervalle
Non-Core-Komponenten gegen:
Babesia canis:
Zurzeit ist ein Lyophilisat-Impfstoff zugelassen, der die Schwere der klinischen Symptome einer durch Babesia canis verursachten akuten Babesiose sowie die damit verbundene Anämie reduziert. Geimpfte Hunde, die mit anderen Babesien infiziert werden, können deutliche Krankheitssymptome entwickeln und müssen behandelt werden.
– Die Erstimpfung erfolgt ab einem Alter von 6 Monaten, gefolgt von einer zweiten Impfung 3–6 Wochen später.
– Die Dauer der Immunität beträgt 6 Monate.
Latent mit Babesien infizierte Tiere sollten vor der Impfung behandelt werden. Während des Impfzeitraumes ist das Expositionsrisiko gegenüber Zecken gering zu halten, da interkurrente Babesien-Infektionen mit der Ausbildung einer schützenden Immunität interferieren. Eine optimale Zeckenprophylaxe ist unerlässlich.
Bordetella bronchiseptica
Zurzeit sind Lebendimpfstoffe zur intranasalen Applikation für B. bronchiseptica sowie in Kombination mit caninem Parainfluenzavirus (CPiV) erhältlich. Die nachgewiesene Wirksamkeit dieser Impfstoffe besteht in einer Reduktion der klinischen Symptomatik.
– Die Erstimpfung ist je nach Impfstoff ab einem Lebensalter von 2–8 Wochen möglich.
– Die Impfung erfolgt mindestens 1 Woche vor einer zu erwartenden Exposition.
Die Impfung findet bei Hunden in Phasen mit erhöhter Infektionsgefahr Anwendung (viel Kontakt zu Artgenossen z. B. in Welpengruppen, Tierpensionen, Tierheimen, auf dem Hundeplatz etc. oder bei Kontakt zu anderen für B. bronchiseptica empfänglichen Tierspezies wie Katzen). Während der zu erwartende Schutz gegen B. bonchiseptica schon ca. 72 Stunden nach der Impfung eintritt, ist der Beginn der Immunität gegen CPiV 3 Wochen nach der Impfung zu erwarten. Geimpfte Tiere können den B.-bronchiseptica-Impfstamm über mehrere Wochen und bei Verwendung von Kombinationsimpfstoff
auch den CPiV-Impfstamm über einige Tage post vacc. ausscheiden (ohne klinische Relevanz).
Borrelia burgdorferi sensu lato:
Der verfügbare Impfstoff enthält einen in Europa isolierten Stamm
von Borrelia burgdorferi sensu stricto. In Deutschland gibt es jedoch
vorwiegend andere Borrelien-Spezies, gegen die keine ausreichend
schützende Kreuzimmunität induziert werden kann. Eine optimale Zeckenprophylaxe ist unerlässlich.
Grundimmunisierung:
– Erstimpfung ab einem Alter von 12 Wochen,
– zweite Impfung 3–5 Wochen später,
– dritte Impfung 6 Monate nach Beginn der Grundimmunisierung,
– vierte Impfung 1 Jahr nach Beginn der Grundimmunisierung.
1 Definition im Sinne der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren; weicht z. T. von der Produktliteratur ab.
*) Die konsequente Impfung gegen Hepatitis contagiosa canis (HCC), verursacht durch canines Adenovirus Typ 1 (CAV-1), hat dazu geführt, dass diese Erkrankung in der westeuropäischen Hundepopulation nur noch sehr selten beobachtet wird. Eine Umfrage in Untersuchungslabors ergab, dass der Erreger nur sporadisch nachgewiesen werden konnte. Die auf dem Markt verfügbaren Impfstoffe enthalten als Impfvirus CAV-2, welches aufgrund seiner antigenetischen Verwandtschaft eine Kreuzimmunität gegenüber CAV-1 induziert. Eine ausreichende Schutzwirkung gegen HCC ist zu erwarten. CAV-2
selbst ist als Krankheitserreger hauptsächlich dem Zwingerhustenkomplex zuzuordnen. CAV-2 kann post vacc. ausgeschieden und auch auf umgeimpfte Tiere übertragen werden, allerdings ohne klinische Symptome zu verursachen (s.Packungsbeilagen).
**) In gefährdeten Beständen ist eine zusätzliche Impfung im Alter von 6 Wochen
empfehlenswert. Die weitere Impfempfehlung wird dadurch nicht verändert.
***) In den Einreisebestimmungen wird nicht ein Alter von 12 Wochen, sondern von
3 Monaten gefordert.
****) Die im Alter von 16 Lebenswochen empfohlene zweite Impfung geht über die gesetzliche
Anforderung hinaus, ist aber aus immunologischen Aspekten sinnvoll.
6 Beilage zum Deutschen Tierärzteblatt 8/2009
Impfleitlinie Impfempfehlung Hund, Katze
Wiederholungsimpfungen:
1 x jährlich vor Beginn der Zeckensaison.
Canines Herpesvirus (CHV-1)
Die Seroprävalenz der caninen Herpesvirusinfektion liegt in deutschen Hundezuchten bei 20–30 %. Die Seroprävalenz der CHV- 1-Infektion korreliert in Hundezuchten mit dem so genannten
„Welpensterben“. – Der verfügbare Subunit-Impfstoff wird entweder während der
Läufigkeit oder 7–10 Tage nach dem angenommenen Decktermin verabreicht, gefolgt von einer zweiten Impfung 1–2 Wochen vor dem zu erwartenden Geburtstermin. Mortalität sowie klinische Erkrankungen durch das canine Herpesvirus werden bei den Welpen geimpfter oder seropositiver Mütter in den ersten Lebenstagen verhindert.
Canines Parainfluenzavirus (CPiV) Parainfluenza-Impfantigen ist sowohl in Kombination mit Core-Komponenten als auch als monovalenter Impfstoff zur subkutanen Applikation oder in Kombination mit B. bronchiseptica zur intranasalen Applikation erhältlich. Die nachgewiesene Wirksamkeit besteht in einer Reduktion der durch canines Parainfluenzavirus verursachten
klinischen Symptomatik und Virusausscheidung.
– Die Erstimpfung ist ab einem Alter von 8 Wochen möglich, gefolgt
von einer zweiten Impfung 3–4 Wochen später.
– Die Impfung erfolgt 4 Wochen vor einer zu erwartenden Exposition.
Die Impfung findet bei Hunden in Phasen mit erhöhter Infektionsgefahr Anwendung (viel Kontakt zu Artgenossen z. B. in Welpengruppen, Tierpensionen, Tierheimen, auf dem Hundeplatz). Geimpfte Tiere können den CPiV-Impfstamm nach intranasaler Applikation über einige Tage post vacc. ausscheiden (ohne klinische Relevanz).
Coronavirus
Zurzeit ist ein Kombinationsimpfstoff mit sieben Komponenten erhältlich, der neben den attenuierten Staupe-, CAV-2-, CPV-, CPiV-2- Impfviren inaktivierte L. interrogans-Serovare Icterohaemorrhagiae sowie Canicola und inaktiviertes felines Coronavirus enthält. Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand wird der Einsatz
einer Coronaviruskomponente nicht empfohlen.
Dermatophytose, Mikrosporie, Trichophytie
Zurzeit sind inaktivierte Impfstoffe zur intramuskulären und/oder subkutanen Applikation (s. Packungsbeilagen) zugelassen, die entweder Mikrokonidien verschiedener Trichophyton- und Microsporum- Pilzstämme oder ausschließlich Microsporum canis enthalten. Bei prophylaktischer Anwendung kommt es zu einer Reduktion der durch die entsprechenden Pilzarten verursachten klinischen Symptome. Bei
therapeutischer Anwendung wird die Abheilung klinisch sichtbarer
Hautveränderungen beschleunigt.
– Das Mindestimpfalter variiert zwischen 6 und 12 Wochen (s. Packungsbeilagen).
– Die Dauer der Immunität variiert zwischen 9 Monaten und einem Jahr nach einer zweimaligen Impfung im Abstand von 14–21 Tagen an wechselnden Körperseiten. Tiere, die sich zum Zeitpunkt der Impfung im Inkubationsstadium befinden, können erkranken. Die Hautveränderungen heilen jedoch innerhalb von 2–4 Wochen nach der zweiten Impfung ab.
Tetanus
Es ist ein Toxoid-Impfstoff für den Hund zugelassen. Aufgrund der Seltenheit
einer klinischen Erkrankung wird eine Impfung nicht empfohlen.
B. Impfempfehlung Katze
Als Applikationsort für parenterale Injektionen bei Katzen empfehlen sich die seitliche Bauchwand oder die Hinterextremitäten. Core-Komponenten gegen:
Rhinotracheitisvirus (felines Herpesvirus), felines Calicivirus, felines Panleukopenievirus (RCP)
Da in Deutschland eine Vielzahl von Katzen ausschließlich in Wohnungen gehalten werden, kann auf eine generelle Definition des Tollwutvirusimpfantigens als Core-Komponente verzichtet werden. Bei freilaufenden Katzen ist die Impfung jedoch unerlässlich.
Grundimmunisierung
Als Grundimmunisierung von Welpen gelten alle Impfungen in den
ersten beiden Lebensjahren.1
Im Alter von
8 Lebenswochen: RCP
12 Lebenswochen: RCP, Tollwut bei Freigängern
16 Lebenswochen: RCP, Tollwut bei Freigängern*)
15 Lebensmonaten: RCP, Tollwut bei Freigängern
In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen
in denselben Abständen. Ab einem Alter von 12 Lebenswochen ist
eine zweimalige Impfung im Abstand von 3–4 Wochen, gefolgt von
einer weiteren Impfung nach 1 Jahr für eine erfolgreiche Grundimmunisierung
ausreichend.
Wiederholungsimpfungen
Wiederholungsimpfungen sind alle Impfungen, die nach abgeschlossener Grundimmunisierung erfolgen.
RCP
Für die Mehrzahl der in Deutschland zugelassenen Kombinationsprodukte
sind jährliche Wiederholungsimpfungen empfohlen.
Für die Panleukopenie-Komponente sind Wiederholungsimpfungen
im Abstand von 3 Jahren ausreichend. Für die Rhinotracheitis- und
Calicivirus-Komponente werden Wiederholungsimpfungen im Abstand
von 1 Jahr empfohlen. Bei Katzen, die keinem hohen Infektionsdruck
ausgesetzt sind (z. B. Wohnungskatzen), ist eine Wiederholungsimpfung der Rhinotracheitis- und Calicivirus-Komponente im Abstand von 2 Jahren ausreichend.
Das Parvovirus-Impfantigen kann nach der Impfung ausgeschieden und übertragen werden, verursacht aber keine klinischen
Symptome.
Tollwut
In Deutschland gelten seit Änderung der Tollwutverordnung vom
20. 12. 2005 die in den Packungsbeilagen genannten Wiederholungsimpftermine.
1 Definition im Sinne der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren; weicht z. T. von der
Produktliteratur ab.
*) Die im Alter von 16 Lebenswochen empfohlene zweite Impfung geht über die gesetzliche
Anforderung hinaus, ist aber aus immunologischen Aspekten sinnvoll.
Beilage zum Deutschen Tierärzteblatt 8/2009 7
Non-Core-Komponenten gegen:
Bordetella bronchiseptica
Zurzeit ist in Deutschland ausschließlich ein monovalenter Lebendimpfstoff
zur intranasalen Applikation erhältlich. Die zugelassene
Indikation dieses Impfstoffs besteht in einer Reduktion der durch
B. bronchiseptica verursachten klinischen Symptomatik.
– Mindestimpfalter: 1 Monat
– Die Impfung erfolgt mindestens 1 Woche vor einer zu erwartenden
Exposition.
– Die Dauer der Immunität beträgt 1 Jahr.
Die Impfung findet bei Katzen mit viel Kontakt zu Artgenossen
Anwendung (Tierpensionen, Tierheime, Katzenzuchten) oder bei
Kontakt zu anderen für Bordetella bronchiseptica empfänglichen
Tierspezies wie Hunden. Geimpfte Katzen können den B.-bronchiseptica- Impfstamm oder Feldstämme über einen längeren Zeitraum ausscheiden (ohne klinische Relevanz).
Chlamydophila felis (Cp. felis)
Derzeit sind in Deutschland sowohl Impfstoffe zugelassen, die inaktivierte Cp.-felis-Stämme in Kombination mit anderen Impfantigenen wie felines Herpes-, Calici- und Parvovirus sowie dem Felixen Leukämievirus als auch attenuierte Varianten (Lebendimpfstoff) enthalten. Letztere gibt es als Cp.-felis-Impfantigen in einer Produktpalette in
verschiedenen Kombinationen.
– Die erste Impfung kann ab einem Alter von 8 oder 9 Wochen (s. Packungsbeilage) erfolgen, gefolgt von einer zweiten 3–4
Wochen später.
– Die Dauer des Impfschutzes beträgt 1 Jahr.
Die zugelassene Indikation besteht in einer Reduzierung der durch
Cp. felis verursachten klinischen Symptomatik.
Dermatophytose, Mikrosporie, Trichophytie
Zurzeit sind inaktivierte Impfstoffe zur intramuskulären und/oder
subkutanen Applikation (s. Packungsbeilagen) zugelassen, die entweder
Mikrokonidien verschiedener Trichophyton- und Microsporum-
Pilzstämme oder ausschließlich Microsporum canis enthalten. Bei
prophylaktischer Anwendung kommt es zu einer Reduktion der durch
die entsprechenden Pilzarten verursachten klinischen Symptome. Bei
therapeutischer Anwendung wird die Abheilung klinisch sichtbarer
Hautveränderungen beschleunigt.
– Das Mindestimpfalter variiert zwischen 10 und 12 Wochen (s. Packungsbeilagen).
– Die Dauer der Immunität variiert zwischen 9 Monaten und 1 Jahr (s. Packungsbeilagen) nach einer zweimaligen Impfung im Abstand von 14 Tagen an wechselnden Körperseiten. Tiere, die sich zum Zeitpunkt der Impfung im Inkubationsstadium
befinden, können erkranken. Die Hautveränderungen heilen jedoch innerhalb von 2–4 Wochen nach der zweiten Impfung ab.
Felines Leukämievirus (FeLV)
In Deutschland sind inaktivierte, adjuvantierte Impfstoffe sowie
eine FeLV-Vektorvakzine ohne Adjuvans zugelassen, die als monovalente
Impfstoffe und in Kombination mit den Core-Komponenten
zur Verfügung stehen.
Die Impfung ist vor allem bei hohem Expositionsrisiko (Freiläufer, Kontakt zu Katzen mit unbekanntem Status etc.) zu empfehlen. Bei unbekanntem Immunstatus ist ein FeLV-Antigentest durchzuführen:
FeLV-positive Katzen sind nicht zu impfen, da eine Impfung während der Virämiephase unwirksam ist. Das Mindestimpfalter liegt in der Regel bei 8 Wochen. Zwei Injektionen im Abstand von 3–4 Wochen sind erforderlich; die jährliche Revakzination wird empfohlen. Bei alten Tieren muss über die Notwendigkeit einer Impfung individuell entschieden werden.
C. Impfempfehlung Frettchen
Staupe, Tollwut
Grundimmunisierung
Im Alter von
8 Lebenswochen Staupe*)
12 Lebenswochen Staupe, Tollwut*)
16 Lebenswochen Tollwut**)
Bei Tieren, die ab einem Alter von 10 Wochen vorgestellt werden, reicht eine Impfung gegen Staupe aus, um eine belastbare Immunität für die Dauer von 1 Jahr zu erzielen.
Wiederholungsimpfungen
Staupe: 1 x jährlich
Tollwut: 1 x jährlich bei Freigängern
D. Impfempfehlung Kaninchen
Myxomatosevirus und Rabbit-Haemorrhagic-Disease-Virus
(RHD)
Grundimmunisierung
Im Alter
von 4–6 Wochen: Myxomatose, RHD
4 Wochen später: Myxomatose, RHD
In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen
gemäß Packungsbeilage.
*) Hinweis: Nur für Frettchen zugelassene Impfstoffe s. Internetseite des Paul-Ehrlich-
Instituts (www.pei.de).
**) Aus immunologischen Gründen ist zur Grundimmunisierung eine zweimalige Tollwutimpfung
zu empfehlen.
Quelle:Beilage zum Deutschen Tierärzteblatt 8/2009 5 Leitlinie Impfung von Kleintieren BPT